Testament, Erbschaften und Legate

 
Ihr Erbe schenkt Kindern in Not eine Zukunft 

Happy Child

Über das Lebensende hinaus Gutes für Kinder tun

Dank Ihrer Erbschaft oder Ihrem Legat werden gefährdete Kinder vor Vernachlässigung, Gewalt und Hunger geschützt. Sie schenken ihnen ein liebevolles Zuhause, gute Gesundheit und eine Ausbildung. Sie ermöglichen ihnen einen fairen Start in eine selbstständige Zukunft. 

  • Erbschaften und Legate jeglicher Grösse leisten einen wichtigen Beitrag für Kinder in Not. 
  • Nutzen Sie Ihren Handlungsspielraum im Testament: Verleihen Sie Ihrem letzten Willen Ausdruck. 
  • Regeln Sie Ihren Nachlass: Klarheit schafft Zufriedenheit bei allen Betroffenen.
  • Wichtig zu wissen: SOS-Kinderdorf ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Erfahren Sie mehr in unserer Nachlassbroschüre  

  • Erbschaft: Ihre nächsten Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil Ihres Nachlasses. Neben dem Pflichtteil können Sie über eine freie Quote verfügen und beispielsweise SOS-Kinderdorf als Miterben berücksichtigen.     

  • Legat: Mit einem Legat bzw. Vermächtnis können Sie SOS-Kinderdorf mit einer Bar- oder Sachspende (z.B. einer Liegenschaft) berücksichtigen. Mit dem Erlös aus einer Sachspende finanziert SOS-Kinderdorf seine Projekte. Der Erbanspruch Ihrer nächsten Angehörigen bleibt bei einem Vermächtnis bestehen. 

Wir laden Interessierte gerne ein, am Webinar «Testament erstellen – kostenlos und online» teilzunehmen. Dort präsentiert Erbrechtsexperte Dr. iur. Marc’Antonio Iten die wichtigsten Punkte in der Nachlassplanung und worauf es beim Verfassen eines Testaments ankommt. Zudem zeigen wir, wie einfach eine digitale Testamentvorlage erstellt werden kann und wie – falls gewünscht – unsere Organisation oder ein anderes Hilfswerk berücksichtigt wird.


Webinar vom 11. November 2024, 13.15 – 14.15 Uhr

Ihre persönliche Erbsituation 

Gesetzliche Erbfolge? Pflichtteil? Freie Quote? Wie regelt das Gesetz Ihre Erbsituation?  Nutzen Sie den anonymen und kostenlosen Testamentgenerator.  Sie erhalten innert Kürze eine Übersicht über Ihre persönliche Erbsituation und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen offenstehen. Gegebenenfalls hilft der Rat einer Fachperson weiter (kostenlose  Erstberatung durch Erbrecht-Fachpersonen im Wert von 300 Franken). 

Gut zu wissen: Eine Revision des Erbrechts trat im Januar 2023 in Kraft (Beschluss Bundesrat 19.5.21). Sie hat unter anderem die freie Quote erhöht und Pflichtteile gesenkt.

Erbinnen und Erben

Sie sind die gesetzlichen Nachfolgerinnen und Nachfolger der verstorbenen Person. Ohne eingesetzte Person für die Willensvollstreckung sind sie für die Erbteilung verantwortlich. 

Erbeinsetzung  

Wenn Sie weder verheiratet sind noch in eingetragener Partnerschaft leben, noch Nachkommen haben, können Sie über Ihr Erbe frei verfügen.  

Gesetzliche Erbinnen und Erben 

Die gesetzlichen Erbinnen und Erben sind Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bzw. Ihre eingetragene Partnerin oder Ihr eingetragener Partner sowie Ihre nahen Verwandten (Ihre Kinder oder, falls Sie keine Kinder haben, Ihre Eltern oder dann Ihre Grosseltern).

Pflichtteil und freie Quote  

Der Pflichtteil laut Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) beträgt bei 

  • Nachkommen (Kindern, Grosskindern, Urgrosskindern): je die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (bis Ende 2022 betrug der Pflichtteil noch drei Viertel) 

  • Ehepartner:in oder eingetragene:r Partner:in: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils 

Der Nachlass abzüglich aller Pflichtteile ist die freie Quote, worüber Sie frei verfügen können. 

Erbvertrag  

Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und einer oder mehreren Vertragsparteien. Er kann nur mit dem Einverständnis aller Vertragsparteien eingegangen, abgeändert oder aufgehoben werden.

Testament

Das Testament ist eine letztwillige Verfügung und legt fest, was mit dem Nachlass geschehen soll. Mit dem Testament können Sie jemanden als Erbin oder Erben einsetzen bzw. von der Erbschaft ausschliessen, Legate vermachen, Anordnungen für die Erbteilung erlassen oder eine Person für die Willensvollstreckung einsetzen. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. 

Vermächtnis/Legat  

Mit dem Vermächtnis (auch Legat genannt) vermachen Sie einer Person oder einer Organisation einen bestimmten Vermögenswert oder Gegenstand.  

Person für die Willensvollstreckung 

Der oder die eingesetzte Willensvollstrecker:in handelt in Ihrem Auftrag, verwaltet das Nachlassvermögen, bezahlt die Erbschaftsschulden zulasten des Nachlasses und führt die Erbteilung durch. Sie untersteht behördlicher Aufsicht. 

Gerne klären wir Ihre Fragen im persönlichen Gespräch

Marina Severino

Marina Severino

Verantwortliche Grossspender:innen und Erbschaften
Einen Beitrag zum Schutz von Kindern zu leisten, ist das, was wir immer von ganzem Herzen getan haben, was ich jetzt tue und was ich auch nach meinem Tod weiter tun werde. Ich lebe im Glauben, dass Geben und Nehmen dasselbe sind. SOS-Kinderdorf ermöglicht es, dass das, was ich gebe, richtig ankommt; nämlich bei den Kindern und Familien, die es brauchen. Das ist auch ein Geschenk für mich.

Jurja, 71 Jahre, hat SOS-Kinderdorf in ihrem Testament bedacht